Das e-Rezept ist da -
So lösen Sie es in Ihrer Glückauf Apotheke ein

 

Was ist das e-Rezept?

 

Das e-Rezept (elektronisches Rezept) ist die digitale Version des bekannten rosafarbenen Papierrezepts. Ab sofort können Arzneimittel elektronisch verschrieben werden.

Alle Daten werden verschlüsselt und ausschließlich an Server in Deutschland übertragen. Die teilnehmenden Einrichtungen wie Arztpraxen, vor Ort-Apotheken, Kliniken und Krankenkassen nutzen zertifizierte Software und erfüllen den hohen Sicherheitsstandard für den Datenschutz.

 

Das e-Rezept vereinfacht, beschleunigt und sichert die Medikamentenabgabe.

 

 

Wie funktioniert das e-Rezept?

 

Nachdem der Arzt:in das elektronische Rezept erstellt hat, erhalten Sie von Ihrem Arzt:in einen Sicherheitscode (QR-Code) oder eine Freigabe-Nummer auf Ihr Smartphone oder auf einem Ausdruck ausgehändigt.
Sie können uns diesen QR-Code mit einer entsprechenden App direkt digital schicken und erfragen, ob oder wann es verfügbar ist. Oder Sie kommen mit dem Ausdruck zu uns in der Glückauf Apotheke persönlich vorbei und wir werden Ihr Rezept schnell bearbeiten.

 

 

Welche App benötige ich auf meinem Smartphone?

 

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App
der gematik - sie heißt "Das E-Rezept".


Jetzt kostenfrei downloaden:

 

 

 

So einfach geht's:

 

Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein rezeptpflichtiges Medikament
und druckt Ihnen einen QR-Code aus. Oder:

Sie erhalten das Rezept dazu als Code auf Ihr Smartphone. Senden Sie uns diesen Code via App in die Apotheke und wir teilen Ihnen mit, wann Sie das Medikament abholen können.

Kommen Sie einmalig zu uns in die Apotheke, zeigen Sie den Code Ihres E-Rezeptes und erhalten Sie Ihr Medikament.
Oder:

Lassen Sie sich Ihr Medikament von unserem Botenservice liefern. Zustellungen erfolgen in der Regel zwischen 11 und 12.30 Uhr durch den Boten der Glückauf Apotheke.

Noch ein paar Hinweise...

 

 

Schicken Sie Ihr E-Rezept zu uns – nicht an eine unpersönliche Versandapotheke

 

Auch in Zukunft ist es für das Gesundheitssystem in Deutschland wichtig, dass es dezentral viele Apotheken gibt. Denn nur eine Apotheke in Ihrer Nähe kann Ihnen nachts und am Wochenende helfen, wenn Sie dringenden Bedarf haben und Sie rund um die Medikamenteneinnahme persönlich und mit menschlicher Wärme beraten.  

 

Und übrigens: Schneller als bei uns bekommen Sie Ihr Medikament nirgends!


Wir sind bereits für das E-Rezept vorbereitet und stellen uns auf die von der Politik und den Krankenkassen geplanten Änderungen ein. Wir sind auch weiterhin Ihr Partner bei allen Rezepten und für alle Fragen rund um Medikamente.

 

 

 

Weitere Infos finden Sie hier:

 

 

___  Gematik  Nationale Agentur für Digitale Medizin

 

___  Das e-Rezept für Deutschland

 

 

FAQ

 

Erhalte ich alle Arzneimittel nur noch über das E-Rezept?
Im ersten Schritt werden Verschreibungen für rezeptpflichtige Arzneimittel auf das e-Rezept umgestellt. Anschließend soll das e-Rezept stufenweise ausgebaut werden. Als Nächstes steht die Digitalisierung der Rezepte für Betäubungsmittel und T-Rezepte (Sonderrezepte zur Verschreibung bestimmter Arzneimittel) bevor.

 

Gilt das e-Rezept nur für Medikamente oder auch für Hilfsmittel, Heilmittel etc.?

In der Zukunft sollen neben rezeptpflichtigen Arzneimitteln auch alle weiteren Verordnungen (beispielsweise Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege) schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Anforderungen und Fristen dafür werden derzeit noch abgestimmt.

 

Können auch Privatversicherte das E-Rezept erhalten?

Nein, es gibt noch kein e-Rezept für privatversicherte Patienten. Die gematik ist derzeit im Austausch über eine mögliche Umsetzung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung. Mit einer Einführung des e-Rezepts im Bereich der Privaten Krankenkassen wird noch im Laufe des Jahres 2022 gerechnet.

 

Muss ich mein Handy für die Ausstellung des e-Rezepts in der Arztpraxis dabeihaben?

Nein, Sie brauchen Ihr Smartphone nicht dabei zu haben. Auch wenn das Handy zum Beispiel bei Ihnen zuhause liegt, kann das E-Rezept an Sie übermittelt werden. Alternativ zur digitalen Übertragung ist auch ein Ausdruck des Rezept-Codes möglich. Dafür brauchen Sie überhaupt kein Smartphone.

 

Kann ich das e-Rezept auch ohne Praxisbesuch erhalten?

Ja, vorausgesetzt Sie haben die Arztpraxis innerhalb des aktuellen Quartales bereits aufgesucht und Ihre Gesundheitskarte schon vorgelegt. Dann kann der Arzt oder die Ärztin Ihr e-Rezept einfach, schnell und sicher an die App der gematik übermitteln.

 

Brauche ich zur Einlösung des e-Rezeptes ein Smartphone?

Nein. Sie haben die Möglichkeit, sich in der Praxis einen Rezeptausdruck in Papierform geben zu lassen und diesen wie gewohnt in Ihrer Apotheke einzulösen. Oder aber, Sie empfangen das e-Rezept digital über Ihr Smartphone. In diesem Fall können Sie Ihre Verordnung über die App „Das e-Rezept“  direkt an Ihre ausgewählte Apotheke übermitteln.

Die App „Das e-Rezept“ wird kostenlos von der gematik in allen gängigen App-Stores zur Verfügung gestellt.

 

Kann ich bei der Einlösung des E-Rezeptes rezeptfreie Medikamente mitbestellen?

Das hängt von der ausgewählten Apotheke und dem Einlösweg ab. Bei der Glückauf-Apotheke können Sie selbstverständlich immer auch rezeptfreie Medikamente erwerben, wenn Sie das e-Rezept vor Ort über Ihren Ausdruck einlösen.

 

Wird das E-Rezept für eine bestimmte Apotheke ausgestellt?

Erhalten Sie ein e-Rezept, können Sie dieses grundsätzlich bei allen Apotheken deutschlandweit (vor Ort oder online) einlösen – vorausgesetzt, die Apotheke verfügt über die notwendigen technischen Strukturen. Die freie Apothekenwahl gilt selbstverständlich weiterhin und Sie sind nicht an eine bestimmte Apotheke gebunden.

 

Werde ich bei der Einlösung des E-Rezeptes trotzdem beraten?

Bei der Glückauf Apotheke legen wir schon immer viel Wert auf eine individuelle und hochwertige Beratung. Durch die Einführung des e-Rezepts wird sich das nicht ändern. Wir stehen Ihnen nach wie vor für eine persönliche Beratung zur Verfügung – egal ob Sie Ihren Ausdruck vor Ort bei uns einlösen oder das Rezept digital an uns übermitteln.

 

Wie lange ist ein e-Rezept gültig?

Ein e-Rezept für rezeptpflichtige Arzneimittel muss innerhalb eines Monats eingelöst werden – die Gültigkeit ist also genauso lange wie die, bei bisherigen Papierverordnungen. 100 Tage nach dem Einlösen werden das e-Rezept und die dazugehörigen Daten automatisch aus der Telematikinfrastruktur gelöscht. Wenn Sie Ihre Daten länger gespeichert haben möchten, können diese in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen werden.

 

Kann ich das e-Rezept durch eine dritte Person einlösen lassen?

Es ist weiterhin möglich, dass beispielsweise Familienmitglieder das Rezept für Sie einlösen. Dafür geben Sie den Ausdruck mit DataMatrix-Code einfach an Ihre Vertrauensperson weiter, die das Rezept wie zuvor beschrieben einlösen kann. Auch eine Weitergabe über die e-Rezept App ist denkbar, wenn das e-Rezept zuvor mithilfe Elektronischen Gesundheitskarte authentifiziert wird.

 

Wie lange werden E-Rezepte und meine Daten dazu gespeichert?

e-Rezepte werden 100 Tage nach der Einlösung in der Apotheke automatisch gelöscht. Nicht eingelöste e-Rezepte werden 10 Tage nach Ablauf Ihrer Gültigkeit verworfen. 

 

Können e-Rezepte gefälscht werden?

e-Rezepte gelten als weitestgehend fälschungssicher. Sie können nur von zugelassenen und autorisierten Ärzten erstellt und signiert werden. In der Apotheke wird diese Signatur bei der Medikamentenabgabe überprüft.  

 

Was passiert mit meinem e-Rezept, wenn ich mein Handy verliere?

Das e-Rezept liegt verschlüsselt und sicher auf einem zentralen Server. Ist Ihr Smartphone verloren gegangen, können Sie über Ihr neues Handy nach dem Installieren der E-Rezept App wieder auf die aktuellen und bereits eingelösten e-Rezepte zugreifen.

 

Kann ich dasselbe e-Rezept für ein Medikament nicht einfach in mehreren Apotheken einlösen?

Nein, das ist nicht möglich. Der DataMatrix-Code des e-Rezepts gewährleistet Sicherheit, weil der Abruf pro Medikamentenverordnung nur einmalig möglich ist.

 

 


 

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